Das An- und Auskleiden im häuslichen Bereich gehört grundsätzlich zu den unversicherten Bereichen des Lebens (auch bei Dienstkleidung). Somit ist das An- und Auskleiden zu Hause vor und nach dem Übungsdienst unversichert.
Geht jedoch eine Alarmierung voraus und Feuerwehrangehörige müssen sich in Eile umziehen, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Muss Dienstkleidung notwendigerweise gewechselt werden (durchnässte Kleidung durch den Einsatz, ablegen eines Atemschutzanzuges) besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Beim An- und Auskleiden von Dienstuniformen, Einsatzkleidung etc. in der Feuerwehrwache besteht hingegen Versicherungsschutz, weil das Umkleiden wesentlich feuerwehrlichen Belangen dient und die Uniform etc. als Arbeitsgerät anzusehen ist.
Muss Dienstkleidung gereinigt werden, sind die damit verbundenen Wege ebenfalls versichert.
Hinweis:
Der vorstehende Text wurde dem Magazin „FEUERWEHReinsatz:nrw 6-7/2022" entnommen.