Einsammeln von WeihnachtsbĂ€umen 🔈
FW

Einsammeln von WeihnachtsbĂ€umen 🔈

Audioversion abspielen:

In vielen Kommunen ist es Brauch, dass die ausgedienten WeihnachtsbĂ€ume durch die Feuerwehr, hĂ€ufig die Jugendfeuerwehr, eingesammelt werden. Das Einsammeln der WeihnachtsbĂ€ume durch die Freiwillige Feuerwehr gehört grundsĂ€tzlich jedoch nicht zu den originĂ€ren Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr nach dem Gesetz ĂŒber den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

Jedoch können auch im Einzelfall solche TÀtigkeiten der Feuerwehrangehörigen versichert sein, mit deren Wahrnehmung sie durch den jeweiligen Dienstherrn beauftragt werden.

Beauftragt also die Verwaltungsspitze einer Kommune die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr beispielsweise mit dem Einsammeln von WeihnachtsbĂ€umen, so stehen die Kameraden und Kameradinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse NRW. Der Versicherungsschutz umfasst die auszuĂŒbende TĂ€tigkeit, aber auch die Wege, die in diesem Zusammenhang zurĂŒckgelegt werden.

Anders verhÀlt es sich bei der Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr hat einen jugendpflegerischen Auftrag und soll das körperliche, geistige und sittliche Wohl der Jugendlichen fördern. GrundsÀtzlich stehen alle TÀtigkeiten, die zum Aufgabenbereich
der Jugendfeuerwehr gehören, unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW besteht jedoch nicht nur bei Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen, sondern auch bei TĂ€tigkeiten, die der Pflege des Gemeinschaftslebens dienen. Dazu kann ebenfalls das Einsammeln von WeihnachtsbĂ€umen zĂ€hlen.

Hinweis:
Der vorstehende Text wurde aus dem Magazin "FEUERWEHReinsatz:nrw 12/2018" entnommen.

Stand: 01/2023
Webcode: w323