Spontanhelfende
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Spontanhelfende

Unfallversicherungsschutz von sogenannten Spontanhelfenden

Personen, die sich aktuell wegen einer Corona-Erkrankung in häuslicher Quarantäne befinden müssen, sind auf Hilfe angewiesen. Die Städte und Gemeinden organisieren daher sogenannte Spontanhelferinnen und Spontanhelfer. Diese melden sich nach einem Aufruf bei ihrer Gebietskörperschaft und werden von dieser beauftragt werden, Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, mit der Erledigung von Einkäufen, dem Ausführen von Haustieren oder anderen Hilfstätigkeiten zu unterstützen. Diese Freiwilligen sind bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert und mehrleistungsberechtigt.

Etwas anderes gilt für Personen, die z.B. auf privater Basis spontan Nachbarinnen oder Nachbarn oder Familienangehörigen helfen. Hier besteht nur ausnahmsweise ein Versicherungsschutz. Dafür kommt es auf die konkreten persönlichen Beziehungen an, so dass generelle Aussagen leider kaum möglich sind.

Hinweis:
Der vorstehende Text wurde aus dem "3/2020 Feuerwehrreport" entnommen.

Stand: 03/2022
Webcode: w340