Unfall im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr
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Unfall im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Erleidet ein ehrenamtlicher Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr einen Arbeitsunfall, bringt dies erst einmal Aufregung mit sich. Viele wissen nicht, wie sie nun vorgehen müssen. Die Annahme, man könnte Ansprüche verlieren, wenn man etwas „Falsches tut“, ist leider weit verbreitet – aber völlig falsch.

Als erstes gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Ist die Verletzung nur leicht, kann in Ruhe ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden. Diese Ärzte haben gegenüber der Unfallkasse NRW ihre besondere Qualifikation für die Behandlung von Unfällen nachgewiesen. Wer der nächste Durchgangsarzt in der Nähe ist, findet sich schnell über die bekannten Suchmaschinen. Sofern es sich um eine Augen- oder Ohrenverletzung handelt, ist zu einem Arzt der entsprechenden Fachrichtung zu gehen.

Bei einer schwereren Verletzung begeben Sie sich direkt in die Unfallchirurgie Ihres Krankenhauses. Bei akuter Lebensgefahr ist selbstredend ein Rettungswagen anzufordern.

Geben Sie beim Erstkontakt beim Arzt oder im Krankenhaus neben dem Hergang unbedingt an, dass der Unfall im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr erlitten wurde und dass die Unfallkasse NRW der zuständige Leistungsträger ist.

Die Unfallkasse NRW erhält automatisch einen Bericht über den Vorgang und legt Ihren Fall an. Von entscheidender Bedeutung ist die Unfallanzeige. Diese sollte durch den Träger der Feuerwehr zeitnah an die Unfallkasse NRW gesendet werden.

Danach beginnt der gesetzliche Auftrag der Unfallkasse NRW: Nämlich die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Wichtig zu wissen ist, dass ein Arbeitsunfall auch vorliegt, wenn dieser auf den Wegen zum oder vom Ort der Tätigkeit geschehen ist.

Tödliche Arbeitsunfälle sind bitte umgehend über die folgende Kontaktdaten zu melden:

  • Im Rheinland: 0211 2808-2507
  • In Westfalen-Lippe: 0251 2102-3144

Hinweis Der vorstehende Text wurde aus dem Magazin "FEUERWEHReinsatz:nrw 3/2022" entnommen.

Stand: 08/2022
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