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Gerade wenn die Temperaturen milder werden, bietet es sich an, einen Tag der offenen Türe in den Feuerwehren zu veranstalten. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, mal hinter die Kulissen zu schauen, die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Angehörigen kennen zu lernen und sich gegebenenfalls über die Aufnahmemodalitäten zu informieren. Meist finden auch spezielle Aktivitäten für Kinder statt. Die dazugehörige Verpflegung darf natürlich auch nicht fehlen.
Aber wer ist eigentlich bei solchen Veranstaltungen versichert?
Grundsätzlich bietet ein Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit, sich der Öffentlichkeit zu präsentieren und neue Mitglieder zu werben. Mitwirkende Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr stehen demnach grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle damit anfallenden Tätigkeiten und Vorführungen. Werden Dritte, also Personen, die nicht Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, bei dieser Veranstaltung von der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr beauftragt, mitzuhelfen, so sind auch sie gesetzlich unfallversichert. Besucherinnen und Besucher sind jedoch nicht bei der Unfallkasse NRW versichert.
Hinweis:
Der vorstehende Text wurde aus dem Magazin "FEUERWEHReinsatz:nrw 5/2016" entnommen.