Aktualisiert: DGUV Grundsatz 305-002
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Aktualisiert: DGUV Grundsatz 305-002

Die seit vielen Jahren bewährten „Prüfgrundsätze“, also der DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr“, wurde bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sorgfältig durch die Spezialistinnen und Spezialisten des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ und des Fachbereiches „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ überarbeitet und aktualisiert. Im Zuge der Überarbeitungen waren auch der Deutsche Feuerwehrverband, die Landesfeuerwehrschulen, Feuerwehren und Hersteller beteiligt.

Die im vorliegenden DGUV Grundsatz veröffentlichten Prüfgrundsätze sind das Ergebnis universeller Gefährdungsbeurteilungen für die im Einsatz und Übungsdienst der Feuerwehr üblicherweise verwendeten Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge und spiegeln somit den Stand der Technik wider.

Im Vergleich zu der vorherigen Fassung mit Ausgabestand September 2013 wurde die vorliegende Fassung vollständig überarbeitet, aktualisiert und korrigiert. So wurde der Titel um „Fahrzeuge“ ergänzt und das Vorwort vollständig überarbeitet.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten gedruckten Ausgabe vom September 2013 sind:

Inhalt:

  • In Kapitel gegliedert, Ausrüstungen und Geräte von Fahrzeugen getrennt
  • „Sachkundige“ durch „Befähigte“ ersetzt
  • Möglichkeit der Durchführung der Sicherheitsgeneralprüfung für Sprungpolster und der Fünfjahresprüfung für Hebekissensysteme durch vom Hersteller autorisierte Stellen aufgenommen
  • Tragbare Leitern in einem Abschnitt zusammengefasst
  • Neu aufgenommen:
  • Begriffsbestimmungen
  • Rollpaletten
  • Pumpen
  • wasserführende Armaturen
  • Mehrzweckzug
  • Rundschlingen
  • Schäkel
  • Betriebssicherheitsprüfung für Fahrzeuge der Feuerwehr

Nicht mehr enthalten sind:

  • Sprungtuch (Norm wegen Sicherheitsrisiken zurückgezogen)
  • Liste der Prüfmittel für hydraulische Rettungsgeräte (keine einheitliche Aussage möglich)
  • Naturfaserseile
  • zweiteilige Schiebleiter
  • Drehleiter DL 16 mit Handantrieb und
  • Anhängeleiter AL 16 (kaum noch im Bestand)

(Quelle: DGUV Grundsatz 305-002 "Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr")

Die Gesamtverantwortung für öffentliche Feuerwehren liegt beim jeweiligen Unternehmer bzw. bei der jeweiligen Unternehmerin. Damit obliegt ihnen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der dort tätigen Feuerwehrangehörigen. Das beinhaltet auch die Verantwortung für die Organisation, Durchführung, Dokumentation und Kontrolle der durchzuführenden Prüfungen.

Bei der Durchführung der regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen sind die Vorgaben der Betriebsanleitungen der Hersteller (z. B. zum Vorhandensein von Sicherheitseinrichtungen und -ventilen, zu Druckeinstellungen, zur Kennzeichnung von Schlauchleitungen usw.) zu beachten. Sollten in einzelnen Fällen die Angaben der Hersteller von diesen Grundsätzen abweichen und darüberhinausgehende, d. h. strengere Anforderungen beinhalten, sind diese im Rahmen der Produkthaftung maßgeblich.

Bei verschiedenen Prüfungen kann es zu Gefährdungen kommen, z. B. bei der Prüfung von Schläuchen durch Platzen oder weg- bzw. auseinanderfliegende Kupplungen, bei der Prüfung hydraulischer Rettungsgeräte, z. B. bei der Schneid-, Spreiz- oder Zugkraftprüfung. Die bei Prüfungen möglichen Gefährdungen sind vor der Prüfung zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.

Die Durchführung und die Ergebnisse von regelmäßigen Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation dient dem Nachweis der durchgeführten Prüfungen, enthält Hinweise zu erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen und unterstützt die Planung der weiteren Prüfungen.

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